FAQ
Egal welche Frage Sie auf dem Herzen haben, melden Sie sich gerne bei mir - telefonisch oder per Mail. Ergänzend erhalten Sie hier Antworten auf häufige Fragen.
Warum advice arbeitsrecht?
Warum bietet die Kanzlei nur Arbeitsrecht an?
Diese Frage bekomme ich gefühlt fast täglich gestellt, sprich warum ich denn nicht auch bspw. noch Mietrecht oder Erbrecht betreue. Die Antwort ist für mich ganz einfach:
weil zu einer guten Beratung bzw. Vertretung ein hohes fachliches Know-how gehört, welches man nach meiner Überzeugung nur dadurch gewinnt, dass man sich laufend mit bestimmten Rechtsgebieten beschäftigt, um immer up to date zu bleiben und von einem jahrelangen Erfahrungsschatz zu profitieren.
Anders ausgedrückt: der 100-Meter-Sprinter tritt (normalerweise) auch nicht beim Dressurreiten an.
Ist die Kanzlei für Unternehmen oder Arbeitnehmer*innen?
Ich vertrete sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte und Betriebsräte.
Aufgrund der jahrelangen Beratung von Unternehmen habe ich einen umfangreichen Erfahrungsschatz gesammelt, der bei der Beratung von Arbeitgebern aber auch Beschäftigten enorm hilfreich ist. Mit der Zeit habe ich gelernt, wie die jeweiligen Parteien „ticken“.
Diese Erfahrungen gilt es im jeweiligen Mandat bestmöglich umzusetzen.
Ist advice arbeitsrecht die richtige Kanzlei für mich?
Welche Kanzlei bzw. welcher Anwalt oder welche Anwältin am besten zu einem passt, ist letztlich eine Frage des Vertrauens. Ob Vertrauen entsteht, lässt sich erst im Laufe gemeinsamer Gespräche beurteilen.
Mir ist ein moderner Kanzleistil sehr wichtig – bedeutet digitale Kommunikation ohne unnötige Papierberge und eine unkomplizierte Art und Weise der Zusammenarbeit: schnelle Rückmeldezeiten auf Ihre Fragen und laufende Aktualisierungen zum aktuellen Stand sind für mich selbstverständlich.
Was kostet mich eine Beratung oder Vertretung?
Erstberatung
Die Kosten für eine Erstberatung belaufen sich für Verbraucher auf 190 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Wenn aus der Erstberatung ein Mandat wird, werden die Kosten für die Erstberatung angerechnet und fallen nicht doppelt an.
Kosten für die gerichtliche Vertretung
Die Kosten für eine gerichtliche Vertretung richten sich – soweit nichts anderes vereinbart wird – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies führt dazu, dass die Kosten bei einer Abrechnung nach RVG bei allen Anwälten gleich hoch ausfallen.
Über die voraussichtlichen Kosten in Ihrem Fall kläre ich Sie gerne umfassend vor einer Mandantierung auf.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese meine Kosten?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, muss zunächst geklärt werden, ob diese eine sog. Kostendeckungszusage erteilt. Die Klärung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich gerne für Sie.
Im Übrigen sind Sie bei der Wahl Ihres Rechtsanwaltes frei, d.h. Sie sind bezüglich der Wahl Ihres Anwalts in der Regel nicht an eine Empfehlung der Rechtsschutzversicherung gebunden.
Honorarvereinbarung / Pauschalhonorar
Abgesehen von der Kostenberechnung nach dem RVG besteht auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung oder ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Dies bietet sich insbesondere für Unternehmen an, die eine laufende Beratung wünschen oder situativen Beratungsbedarf haben, bspw. die Erstellung von Verträgen, Prüfung von bestimmten Rechtsfragen o.ä.
Sprechen Sie mich gerne an und wir finden eine Lösung.
Wie können wir in Kontakt treten?
Videomeetings als neuer Standard?!
Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt komplett auf den Kopf gestellt, während vor 2020 so gut wie jede Besprechung irgendwo „vor Ort“ stattgefunden hat, verbunden mit enormem Zeit- und Kostenaufwand für die An- und Abreise zu den Terminen, findet seitdem und noch immer der größte Teil der Termine als Videomeeting statt.
Die Vorteile liegen auf der Hand: in der Regel können diese Termine nicht nur kurzfristiger und flexibler vereinbart werden als „Vor-Ort-Termine“, sondern alle Beteiligten sind aufgrund ersparter Reise- bzw. Fahrzeiten deutlich effizienter.
Ich bin es inzwischen gewohnt, online und in Videomeetings zu arbeiten, sodass ich Ihnen gerne anbiete, Besprechungen online über Microsoft Teams durchzuführen.
Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, rufen Sie mich gerne an.
Davon abgesehen besteht natürlich auch immer die Möglichkeit, ein Telefonat zu führen oder eine Besprechung vor Ort zu vereinbaren.
Sind Besprechungen in der Kanzlei möglich?
Selbstverständlich können wir Besprechungen auch in meiner Kanzlei durchführen. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab mit mir einen Termin unter oder telefonisch unter der 07721 4020 180.
Welche Kommunikationsmöglichkeiten gibt es?
Sie können mich gerne telefonisch oder per E-Mail erreichen.
Sie haben über das Kontaktformular auch die Möglichkeit, ein Videomeeting zu vereinbaren (Microsoft Teams).
Sollten Sie mich einmal nicht direkt telefonisch erreichen, können Sie mir gerne – insbesondere in dringenden Fällen – eine Mail an schicken oder auf den Anrufbeantworter sprechen.
Sind Sie auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten erreichbar?
Sollte eine Abstimmung oder Besprechung bei Ihnen nur außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten möglich sein, können wir gerne einen abweichenden Termin vereinbaren.
Rufen Sie mich gerne an oder nutzen das Kontaktformular.
Kontakt
Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Öffnungszeiten*
Montag – Donnerstag | 08:45 – 12:30 13:45 – 18:00 |
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Freitag | 08:45 – 12:30 13:45 – 16:30 |
Samstag – Sonntag | Geschlossen |
*Termine in der Kanzlei oder außerhalb der angegebenen Zeiten gerne nach vorheriger Vereinbarung